Ig Vena 50 g/l Infusionslösung 50 g/l (Infusionslösung)
- ATC
- J06BA02
- Reason
- Verknappung des Wirkstoffes
- Inhabende der Zulassung
- Kedrion S.p.A., Castelvecchio Pascoli Localita Ai Conti Snc -, 55051 Barga, Italien
- BASG note
- Es handelt sich hierbei um ein Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Der Bedarf der Patientinnen und Patienten im Inland kann mit dieser Arzneispezialität nicht gedeckt werden, obwohl nach Angaben des Zulassungsinhabers keine Einschränkung der Vertriebsfähigkeit vorliegt.
- Affected packs
- 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20]
🚫 Parallel export ban active
1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20]
1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20]
1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20]
What is this? This is a liquid medicine called Ig Vena. It has antibodies to help your body fight infections. It is given through a drip into your vein.
What's happening? There is not enough of this medicine in Austria right now. The company cannot send enough to meet all needs.
Does this affect me? If you use this medicine, you may have trouble getting it. Talk to your doctor or pharmacist.
What should I do? Ask your pharmacist or doctor for advice. They can help find a solution for you.
🤖 Diese allgemeinverständliche Zusammenfassung wird automatisch aus der offiziellen Mitteilung der Behörde mithilfe von KI erstellt. Sie dient nur zur allgemeinen Information – nicht als medizinischer Rat. Treffen Sie gesundheitsbezogene Entscheidungen immer in Absprache mit einer Apothekerin oder einem Arzt und lesen Sie die verlinkte offizielle Quelle unten.
🔬 Medizinische / technische Details Für Fachkräfte
🚫 Parallel export ban active · ATC: J06BA02 · Reason: Verknappung des Wirkstoffes · Marketing authorisation holder: Kedrion S.p.A., Castelvecchio Pascoli Localita Ai Conti Snc -, 55051 Barga, Italien · BASG note: Es handelt sich hierbei um ein Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Der Bedarf der Patientinnen und Patienten im Inland kann mit dieser Arzneispezialität nicht gedeckt werden, obwohl nach Angaben des Zulassungsinhabers keine Einschränkung der Vertriebsfähigkeit vorliegt. · Affected packs: 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20] · 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20] · 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20] · 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-20]
Alle Informationen auf dieser Seite stammen aus der offiziellen Agenturmitteilung. Wir übersetzen und fassen sie zusammen; wir ergänzen oder ändern keine Fakten.