Octagam 100 mg/ml Infusionslösung 100 mg/ml (Infusionslösung)
- ATC
- J06BA02
- Reason
- Verknappung des Wirkstoffes
- Inhabende der Zulassung
- Octapharma Pharmazeutika Produktionsgesellschaft m.b.H., Oberlaaer Straße 235, 1100 Wien, Österreich
- BASG note
- Es handelt sich hierbei um ein Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Der Bedarf der Patientinnen und Patienten im Inland kann mit dieser Arzneispezialität nicht gedeckt werden, obwohl nach Angaben des Zulassungsinhabers keine Einschränkung der Vertriebsfähigkeit vorliegt.
- Affected packs
- 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27]
🚫 Parallel export ban active
1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27]
1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27]
1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27]
What is this? This is a medicine called Octagam. It is given through a drip into your vein. It helps your body fight infections.
What's happening? There is not enough of this medicine in Austria right now. The company cannot send out all the doses needed.
Does this affect me? If you take this medicine, you may have trouble getting it. Talk to your doctor or pharmacist.
What should I do? Do not stop taking your medicine without advice. Ask your pharmacist or doctor for help.
🤖 Diese allgemeinverständliche Zusammenfassung wird automatisch aus der offiziellen Mitteilung der Behörde mithilfe von KI erstellt. Sie dient nur zur allgemeinen Information – nicht als medizinischer Rat. Treffen Sie gesundheitsbezogene Entscheidungen immer in Absprache mit einer Apothekerin oder einem Arzt und lesen Sie die verlinkte offizielle Quelle unten.
🔬 Medizinische / technische Details Für Fachkräfte
🚫 Parallel export ban active · ATC: J06BA02 · Reason: Verknappung des Wirkstoffes · Marketing authorisation holder: Octapharma Pharmazeutika Produktionsgesellschaft m.b.H., Oberlaaer Straße 235, 1100 Wien, Österreich · BASG note: Es handelt sich hierbei um ein Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Der Bedarf der Patientinnen und Patienten im Inland kann mit dieser Arzneispezialität nicht gedeckt werden, obwohl nach Angaben des Zulassungsinhabers keine Einschränkung der Vertriebsfähigkeit vorliegt. · Affected packs: 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27] · 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27] · 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27] · 1 Stück Durchstechflasche [verfügbar gemäß §4 (1), since 2020-11-27]
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